Pure Media & Marketing GmbH
Siegmund-Schuckert-Straße 17
68199 Mannheim

Geschäftsführer: Mevlüt Idare
Mail: info@puremediamarketing.de
Web: www.puremediamarketing.de

Stand: November 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
DER PURE MEDIA & MARKETING GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Pure Media & Marketing GmbH (nachfolgend PMM) nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. 
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. PMM bietet ihren Kunden ganzheitliche Komplettlösungen im Bereich Marketing, insbesondere im Online-Marketing. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen der PMM mit den Kunden oder den Rechtsnachfolgern, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. PMM kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn schriftlich oder in Textform eine Bestätigung seitens des Kunden erfolgt ist. 
  2. Soweit Mitarbeiter von PMM ohne gesetzliche Vertretungsmacht mit dem Kunden Nebenabreden treffen oder Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeiführen, werden diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten Genehmigung eines Geschäftsführers oder Vertreters wirksam. 
  3. Die öffentlichen Kommunikationsmittel der Leistungen von PMM in Print, Anzeigen, Internet und bloßen Texten sind freibleibend und unverbindlich. Technische Abweichungen bleiben vorbehalten.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Grafiken, Texte, Software, Dateien, Zeichnungen etc., behaltet PMM sich Eigentums- und Urheberrechte vor. 
  2. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, PMM erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit PMM das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen PMM unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab aktuellem Leistungsverzeichnis im Angebot von PMM ausschließlich der Werbebudgets und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Werbebudgets werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern in dem Monat abgerechnet, in dem die Leistung erbracht wird. Die Zahlung der Leistung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Leistungsabrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  4. Wird das Werbebudget seitens der Pure Media & Marketing GmbH getragen bzw. „vorfinanziert“, so entstehen Fee-Gebühren in Höhe von derzeit 5% auf das gesamte Werbebudget. Diese Gebühren werden in der Rechnung gesondert positioniert. 
  5. Neben den monatlichen Positionen sind einmalige sogenannte „Set-Up“ Gebühren zu zahlen, die ebenfalls aus dem aktuellen Leistungskatalog zu entnehmen sind.

§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigungen

  1. Sofern die Leistungen nicht auf ein einmaliges Angebot beruhen, sind alle Leistungen grundsätzlich für eine Laufzeit von 12 Monaten vorgesehen und können individuell angepasst werden, jedoch nicht verkürzt. Durch die Bestätigung beider Seiten gilt der Vertrag als gültig. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 6 Monate, sofern 2 Monate vor Ende keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Laufzeiten können individuell gestaltet werden und verlängern sich um die gleiche Laufzeit automatisch, ohne dass eine Zustimmung eingeholt werden muss.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung der Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung der monatlichen Vergütungen in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Sämtliche Arbeiten beider Parteien liegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen Dritten ohne schriftliche Genehmigung beider nicht weitergegeben werden. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren beiden Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. PMM ist berechtigt, in öffentlichen Medien Auskünfte über die Arbeit für den Kunden Bezug zu nehmen, diesen als Referenz auf der Website zu nennen und zu Demonstrationszwecken im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistungen wiederzugeben. PMM darf von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem Impressum mit dem Zusatz „Design von Pure Media & Marketing“ oder vergleichbares setzen.

§ 7 Mitwirkungspflichten

Erfolge und Probleme hängen meist davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Zeiterbringung an der Realisierung der Kampagnen / Projekte mitwirkt. Der Kunde sichert die bestmögliche Zusammenarbeit kostenfrei zu. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  1. PMM etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, aber auch Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;
  2. PMM alle Fehler, Mängel oder Störungen, die während der Leistungserbringung enstehen unverzüglich in Textform z.B. E-Mail oder Kurznachricht mitzuteilen;
  3. Die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Online-Meetings so mit PMM abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Ablauf nicht verzögert wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit PMM zu halten;
  4. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 5 Arbeitstagen auf offene Fragen oder Änderungsvorschläge insbesondere die, für die die Leistungserbringung wichtig sind zu antworten. Dies gilt auch für vertragliche Änderungen. Erfolgt keine rechtzeitige Antwort, so gilt die Frage bzw. die Änderungsvorschläge als angenommen. 
 

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Projektverzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, berühren den Vergütungsanspruch von PMM nicht. Weitergehende Ansprüche von PMM bleiben dabei unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter / Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot

Kunde und PMM erklären sich einverstanden, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen des Vertrages verwendeten Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich informieren und angemessene Unterstützung zu leisten. 

    1. Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von PMM oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und Vertragsbeziehungen einzugehen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt auch für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Verletzung dieses Verbotes hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR zur Folge. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Sonstiges

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

    1. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    2. Falls anderweitig keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also sämtliche von PMM geschaffenen Werke, bei PMM. Dem Kunden werden im Rahmen der Vertragsdauer einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht kann jederzeit widerrufen werden, falls der Kunde im Verzug der Vergütung ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.

§ 11 Zusatzleistungen

1. Leistungen, die über die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehen und die vom Kunden angefordert werden (im Folgenden „Zusatzleistungen“), werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Für Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, erhebt PMM eine zusätzliche Agenturprovision in Höhe von 15% des Gesamtwertes der Zusatzleistungen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, PMM über den Bedarf an Zusatzleistungen rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Durchführung dieser Leistungen zu ermöglichen.