Pure Media & Marketing GmbH
Siegmund-Schuckert-Straße 17
68199 Mannheim
Geschäftsführer: Mevlüt Idare
Mail: info@puremediamarketing.de
Web: www.puremediamarketing.de
Stand: November 2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
DER PURE MEDIA & MARKETING GmbH
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
§ 3 Überlassene Unterlagen
§ 4 Preise und Zahlung
§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigungen
§ 6 Geheimhaltung
§ 7 Mitwirkungspflichten
Erfolge und Probleme hängen meist davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Zeiterbringung an der Realisierung der Kampagnen / Projekte mitwirkt. Der Kunde sichert die bestmögliche Zusammenarbeit kostenfrei zu. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Projektverzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, berühren den Vergütungsanspruch von PMM nicht. Weitergehende Ansprüche von PMM bleiben dabei unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter / Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
Kunde und PMM erklären sich einverstanden, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen des Vertrages verwendeten Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich informieren und angemessene Unterstützung zu leisten.
§ 9 Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
§ 11 Zusatzleistungen
1. Leistungen, die über die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehen und die vom Kunden angefordert werden (im Folgenden „Zusatzleistungen“), werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Für Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, erhebt PMM eine zusätzliche Agenturprovision in Höhe von 15% des Gesamtwertes der Zusatzleistungen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, PMM über den Bedarf an Zusatzleistungen rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Durchführung dieser Leistungen zu ermöglichen.
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