Pure Media & Marketing GmbH
Siegmund-Schuckert-Straße 17
68199 Mannheim

Geschäftsführer: Mevlüt Idare
Mail: info@puremediamarketing.de
Web: www.puremediamarketing.de

Stand: Juli 2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
DER PURE MEDIA & MARKETING GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Pure Media & Marketing GmbH (nachfolgend PMM) nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die jeweiligen steuerrechtlichen Regelungen, insbesondere zur Umsatzsteuerbefreiung bei Leistungen in Drittländer (§ 4 Nr. 1b UstG).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbarte wurden.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. PMM bietet ihren Kunden ganzheitliche Komplettlösungen im Bereich Marketing, insbesondere im Online-Marketing. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen der PMM mit den Kunden oder den Rechtsnachfolgern, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots schriftlich, in Textform (z.B. E-Mail) oder durch elektronische Bestätigung (z.B. Klick auf ein Bestätigungsfeld) zustande.
  2. Soweit Mitarbeiter von PMM ohne gesetzliche Vertretungsmacht mit dem Kunden Nebenabreden treffen oder Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeiführen, werden diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten Genehmigung eines Geschäftsführers oder Vertreters wirksam.
  3. Die öffentlichen Kommunikationsmittel der Leistungen von PMM in Print, Anzeigen, Internet und sonstigen Beschreibungen oder Textdarstellungen sind freibleibend und unverbindlich. Technische Abweichungen bleiben vorbehalten.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Grafiken, Texte, Software, Dateien, Zeichnungen etc., behält PMM sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese gilt auch für Konzepte, Entwürfe und Idee, die nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PMM genutzt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen – selbst wenn kein Auftrag zustande kommt. Der konkrete Leistungsumfang sowie Leistungsbeginn ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
  2. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, PMM erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit PMM das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen PMM unverzüglich zurückzusenden

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die im individuellen Angebot der Pure Media & Marketing GmbH angegebenen Preise. Diese verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Werbebudgets. Kosten der Werbebudgets werden separat durch die jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Google, Meta) abgerechnet oder – sofern im Angebot vereinbart – in dem Monat berechnet, in dem die Leistung erbracht wird.
  2. Die Zahlung der Leistungen erfolgt ausschließlich auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Konto. Ein Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche im Angebot genannten Preise (z. B. monatliche Fixbeträge, variable Vergütungsanteile, einmalige Gebühren) im Voraus bzw. gemäß vereinbartem Zahlungsplan zu entrichten. Optionale Zusatzleistungen werden nach Erbringung gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern fällt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40€ gemäß § 288 Abs. 5 BGB an.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vorbehalten, sofern diese 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss eintreten.
  6. Wird das Werbebudget seitens der Pure Media & Marketing GmbH getragen bzw. vorfinanziert, so wird eine Servicegebühr in Höhe von derzeit 5 % auf das gesamte vorfinanzierte Werbebudget berechnet. Diese Gebühren werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
  7. Neben den laufenden Positionen können einmalige Einrichtungs- und Implementierungsgebühren (“Set-Up”) anfallen, sofern diese im Angebot ausgewiesen sind.

§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigungen

  1. Sofern die Leistungen nicht auf ein einmaliges Angebot beruhen, sind alle Leistungen grundsätzlich für eine Laufzeit von 12 Monaten vorgesehen und können individuell angepasst werden, jedoch nicht verkürzt. Durch die Bestätigung beider Seiten gilt der Vertrag als gültig. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 6 Monate, sofern 2 Monate vor Ende keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Laufzeiten können individuell gestaltet werden und verlängern sich um die gleiche Laufzeit automatisch, ohne dass eine Zustimmung eingeholt werden muss.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung der Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung der monatlichen Vergütungen in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde mit zwei Monatszahlungen in Verzug, wird die gesamte Restforderung sofort fällig.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Sämtliche Arbeiten beider Parteien liegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen Dritten ohne schriftliche Genehmigung beider nicht weitergegeben werden. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren beiden Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. PMM ist berechtigt, in öffentlichen Medien Auskünfte über die Arbeit für den Kunden Bezug zu nehmen, diesen als Referenz auf der Website zu nennen und zu Demonstrationszwecken im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistungen wiederzugeben. PMM darf von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem Impressum mit dem Zusatz „Design von Pure Media & Marketing“ oder vergleichbares setzen.
  4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnug (DSGVO).

§ 7 Mitwirkungspflichten

Die Vertragslaufzeit und eventuelle Verlängerungen richten sich nach dem im Angebot festgelegten Zeitraum. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sicher der Vertrag automatisch um die im Angebot definierte Dauer, sofern er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird.

Erfolge und Probleme hängen meist davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Zeiterbringung an der Realisierung der Kampagnen / Projekte mitwirkt. Der Kunde sichert die bestmögliche Zusammenarbeit kostenfrei zu. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  1. PMM etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, aber auch Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;
  2. PMM alle Fehler, Mängel oder Störungen, die während der Leistungserbringung enstehen unverzüglich in Textform z.B. E-Mail oder Kurznachricht mitzuteilen;
  3. Die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Online-Meetings so mit PMM abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Ablauf nicht verzögert wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit PMM zu halten;
  4. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 5 Arbeitstagen auf offene Fragen oder Änderungsvorschläge insbesondere die, für die die Leistungserbringung wichtig sind zu antworten. Dies gilt auch für vertragliche Änderungen. Erfolgt keine rechtzeitige Antwort, ist PMM berechtigt, den Vorschlag als genehmigt zu betrachten und entsprechend umzusetzen.

 

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Projektverzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, berühren den Vergütungsanspruch von PMM nicht. Weitergehende Ansprüche von PMM bleiben dabei unberührt. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und stellen keine Pflichtverletzung von PMM dar.

§ 8 Schutzrechte Dritter / Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien versichern und gewährleisten, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen des Vertrages verwendeten Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich informieren und angemessene Unterstützung zu leisten.

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von PMM oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und Vertragsbeziehungen einzugehen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt auch für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Verletzung dieses Verbotes hat eine Vertragsstrafe von bis zu 25.000,00 EUR zur Folge. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Sonstiges

Erfüllungsort und -sofern gesetzlich zulässig ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Falls anderweitig keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also sämtliche von PMM geschaffenen Werke, bei PMM. Dem Kunden werden im Rahmen der Vertragsdauer einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht kann jederzeit widerrufen werden, falls der Kunde im Verzug der Vergütung ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.

§ 11 Zusatzleistungen

  1. Leistungen, die über die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehen und die vom Kunden angefordert werden (im Folgenden „Zusatzleistungen“), werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Für Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, erhebt PMM eine zusätzliche Agenturprovision in Höhe von 15% zzgl. gesetzlicher MwSt des Gesamtwertes der Zusatzleistungen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, PMM über den Bedarf an Zusatzleistungen rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Durchführung dieser Leistungen zu ermöglichen.