Pure Media & Marketing GmbH
Siegmund-Schuckert-Straße 17
68199 Mannheim
Geschäftsführer: Mevlüt Idare
Mail: info@puremediamarketing.de
Web: www.puremediamarketing.de
Stand: Juli 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(AGB)
DER PURE MEDIA & MARKETING GmbH
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
§ 3 Überlassene Unterlagen
§ 4 Preise und Zahlung
§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigungen
§ 6 Geheimhaltung
§ 7 Mitwirkungspflichten
Die Vertragslaufzeit und eventuelle Verlängerungen richten sich nach dem im Angebot festgelegten Zeitraum. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sicher der Vertrag automatisch um die im Angebot definierte Dauer, sofern er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird.
Erfolge und Probleme hängen meist davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Zeiterbringung an der Realisierung der Kampagnen / Projekte mitwirkt. Der Kunde sichert die bestmögliche Zusammenarbeit kostenfrei zu. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Projektverzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, berühren den Vergütungsanspruch von PMM nicht. Weitergehende Ansprüche von PMM bleiben dabei unberührt. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und stellen keine Pflichtverletzung von PMM dar.
§ 8 Schutzrechte Dritter / Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien versichern und gewährleisten, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen des Vertrages verwendeten Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich informieren und angemessene Unterstützung zu leisten.
Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von PMM oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und Vertragsbeziehungen einzugehen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt auch für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Verletzung dieses Verbotes hat eine Vertragsstrafe von bis zu 25.000,00 EUR zur Folge. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Sonstiges
Erfüllungsort und -sofern gesetzlich zulässig ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
§ 11 Zusatzleistungen
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